Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlass-verwalter oder andere Beauftragte mit der Genossenschaft und Treuhandstelle der Nürnberg-Fürther Friedhofsgärtner eG und dem Friedhofsgärtner-Mitglied Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen.
Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit dem Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum sichern. Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechts.
Der Dauergrabpflegvertrag wird in der Regel für 2 bis 30 Jahre abgeschlossen. Hierbei ist die Dauer des Grabnutzungsrechts (kann örtlich unterschiedlich sein) zu beachten. Die Kosten für die gesamte Laufzeit werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Berechnung erfolgt nach den Preisverhältnissen bei Vertragsabschluss. Die Beträge verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.
Die Genossenschaft legt die Vertragssumme so sicher und rentabel wie möglich an: die Zinsen des Kapitals werden, soweit sie nicht für Verwaltungskosten (z.B. Kontrollen) benötigt werden, dem einzelnen Vertrag gutgeschrieben. Diese Gutschriften (Zinsen und Zinseszinsen) werden zum Ausgleich der laufenden Geldentwertung verwendet, so dass wenn kein außergewöhnlicher Währungseinbruch erfolgt, die volle Leistung über die ganze Dauer der Vertragszeit erbracht werden kann.
Eine bei Vertragsabschluss erhobene Abschlussgebühr (5% der Gesamtkosten) dient der Abdeckung der Kosten der Genossenschaft, die anlässlich des Vertragsabschlusses entstehen, insbesondere für die Registrierung, Bestätigung, Inkasso, sachliche und steuerliche Prüfung, Kapitalanlage usw.
Die Genossenschaft und Treuhandstelle der Nürnberg-Fürther Friedhofsgärtner eG übernimmt die Überwachung und Qualitätskontrolle der Leistungen des Friedhofsgärtners.
Wenn die vereinbarten Leistungen vom beauftragten Friedhofsgärtner nicht mehr oder nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden (z. B. Betriebsaufgabe, Todesfall), verpflichtet die Genossenschaft und Treuhandstelle einen anderen Mitgliedsbetrieb. Die Genossenschaft und Treuhandstelle übernimmt also Gewähr dafür, dass das Grab während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gepflegt wird.
Die Genossenschaft und Treuhandstelle sowie die Überwachung ihrer Tätigkeit durch den Bayerischen Genossenschaftsverband gibt Ihnen als Auftraggeber ein Höchstmaß an Sicherheit.